Ladendiebstahl ist eine Straftat

Bei Verdacht auf eine Straftat darf die Polizei eine Vielzahl von Maßnahmen treffen, die zur Aufklärung der Tat und zur Verhinderung weiterer Straftaten nötig sind. Es hängt ganz vom Einzelfall ab, ob z. B. eine Wohnung betreten oder durchsucht, oder eine Person verhaftet wird. Für die Durchsuchung der Wohnung oder die Festnahme muss eine richterliche Entscheidung vorliegen (Durchsuchungs- oder Haftbefehl).

Von dem erwischten Ladendieb werden noch an Ort und Stelle die Personalien aufgenommen. Dann wird er zur Polizeiwache gebracht und dort wird eine Strafanzeige aufgenommen. Seine Eltern werden informiert und vorgeladen. Er kann durchsucht werden und bei schweren Fällen kann es auch zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung kommen
(Fingerabdruck, Foto usw.).