Datenschutz in Arztpraxen


Die Daten, die Dein Arzt von Dir hat, gehören zu den sensiblen Daten und sind somit besonders schutzwürdig.
Für die Ärzte gilt neben dem BDSG und einigen Spezialvorschriften (z. B. Krebsregistergesetz, Bundesseuchengesetz) insbesondere die ärztliche Schweigepflicht.
Sie ist, neben dem Beichtgeheimnis, mit die älteste Datenschutz-Idee, die wir kennen: Der Eid des Hippokrates ist fast 2400 Jahre alt.
Heute gelten Arztgesetze und darin steht, dass eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht ein Berufsvergehen ist. Wer als Arzt oder Praxishelfer
"unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart", dem droht laut Strafgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.