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Wir haben doch auf der vorigen Seite schon erfahren, dass es ein Datenschutzgesetz gibt, das BDSG ! Richtig, aber... Das BDSG regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten allgemein und grundsätzlich. Das bedeutet, dort steht nicht, was etwa im Krankenhaus oder bei der Polizei mit den Daten geschehen oder nicht geschehen darf. Und das sind nur zwei Beispiele. Es gibt eine Vielzahl von Bereichen, für die Spezialgesetze geschaffen wurden. In einem davon, dem Bremischen Schuldatenschutzgesetz, ist z. B. geregelt, wie mit Zensuren und Notizen im Klassenbuch umzugehen ist. Das findest Du bestimmt selbst heraus. |