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Das Datenschutzrecht regelt den Umgang mit Daten sehr genau und schützt das Recht jedes Einzelnen, über seine persönlichen Daten selbst zu bestimmen.
Das Recht auf Datenschutz wird sogar durch die Verfassung unseres Landes geschützt. "Jeder hat das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten." (Artikel 12 Abs. 3 Satz 1 Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen) Das ist aber nicht alles. Es gibt auch Datenschutzgesetze. Das bekannteste ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). "Zweck dieses Gesetzes (des BDSG) ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird." (§ 1 Abs. 1 BDSG) Das müssen wir etwas genauer untersuchen. |